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Stadt bereitet den Wechsel von bisher rund 1300 Geflüchteten in das SGB II vor – eine Herausforderung für alle

Ab Juni wechselt die finanzielle Zuständigkeit für die geflüchteten Ukrainer:

Die Kommunen in Deutschland bereiten aktuell den finanziellen Übergang der ukrainischen Flüchtlinge vom Asylbewerber- Leistungsgesetz in das Sozialgesetzbuch (SGB II) vor. In den Fachverwaltungen heisst dieser Vorgang „Rechtskreiswechsel“. Aktuell sind die gesetzlichen Regelungen noch nicht verabschiedet und viele Fragestellungen sind auch für die Kommunalverwaltung noch offen. Gleichwohl bereitet sich die Stadt Pforzheim darauf vor, damit der Wechsel in der Zuständigkeit reibungslos erfolgen kann.

Für die Geflüchteten in Pforzheim bedeutet dies, dass das Geld ab 1. Juni vom Jobcenter kommt. Leider müssen dafür auch die Anträge erneut mit einigen zusätzlichen Informationen gestellt werden. Für die Kommunen bedeutet das einen enormen Aufwand. „Wir schreiben in den nächsten Tagen alle Personen an, die aktuell bereits Leistungen erhalten und machen darauf aufmerksam, einen neuen Antrag zu stellen“, so Bürgermeister Frank Fillbrunn. Dies ist leider erforderlich, da für die Leistungen nach dem SGB II zusätzliche Informationen notwendig sind.

Die neue Systematik ist das Ergebnis eines Beschlusses zwischen Vertretern der Bundesregierung und den Ministerpräsidenten am 7. April dieses Jahres. Ein Vorteil dieses Wechsels besteht beispielsweise darin, dass der Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung eröffnet wird.

Bei Fragen rund um dieses Thema ist das Jobcenter unter 39-4100 Ansprechpartner. Dem Anschreiben ist eine Checkliste beigefügt. Hier sind sämtliche Unterlagen aufgeführt, die benötigt werden könnten, um den Wechsel in den neuen Rechtskreis zu gewährleisten.