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Stadt vollzieht den Wechsel im Leistungsbezug für die aus der Ukraine Geflüchteten

Ab Juni wechselt die finanzielle Zuständigkeit für die Geflüchteten aus der Ukraine:

Am 1. Juni 2022 hat für die meisten Geflüchteten aus der Ukraine der Übergang aus dem Asylbewerberleistungsbezug in die Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) begonnen. In der Stadt Pforzheim betrifft dies rund 600 Fälle. „Für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist dies eine sehr große Herausforderung“, so die Amtsleiterin des Jobcenters Pforzheim, Natalie Hohenstein. Das Jobcenter sei daher noch dabei, die Umstellung vorzunehmen. „Der Wechsel der Leistungssysteme ist der Verwaltung erst seit wenigen Wochen bekannt, das Gesetz wurde vorige Woche verkündet. Da blieb nur wenig Zeit für die Neuorganisation und Umsetzung der Entscheidung“, erläutert die Amtsleiterin weiter.

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Zahlungen am 1. Juni noch nicht auf den jeweiligen Konten eingegangen sind. Wer keine Bankverbindung hat und somit auf eine Scheckzahlung angewiesen ist, sollte mit dem Jobcenter Kontakt aufnehmen, so dass eine Auszahlung erfolgen kann. Auch kann es sein, dass Unterkunftskosten noch nicht bewilligt werden können, weil noch Angaben fehlen. Sobald dem Jobcenter alle Unterlagen vorliegen, werden diese Kosten nachgezahlt.

Bei allen Fragen rund um die Leistungen des Jobcenters kann man direkt Kontakt aufnehmen: Tel. 39-4100 oder jobcenter(at)pforzheim.de.

Mit dem Wechsel geht auch der Übergang in die gesetzliche Krankenversicherung einher. Die Geflüchteten aus der Ukraine haben, solange der Leistungsbezug nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bestanden hat, einen Krankenbehandlungsschein vom Jugend- und Sozialamt erhalten. In vielen Fällen wurde dieser befristet bis zum 30. Juni 2022 ausgestellt. Aufgrund des Rechtskreiswechsels besteht nun aber seit dem 1. Juni 2022 der Anspruch auf eine Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Patientinnen und Patienten aus der Ukraine sollten bei der Behandlung vom Arzt daher gefragt werden, ob sie bereits bei einer gesetzlichen Krankenkasse angemeldet sind.

Für ukrainische Geflüchtete, die 66 Jahre oder älter oder nicht erwerbsfähige Personen sind, bleibt weiterhin das Jugend-und Sozialamt verantwortlich. Sie erhalten seit Juni Leistungen der Grundsicherung nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch.